Kabelfernsehen für Mieter: Das ändert sich 2024

Bislang musstest Du Dich als Mieter nicht selbst um Deinen Kabelanschluss kümmern. Grund dafür war das sogenannte Nebenkostenprivileg. Vermieter konnten dadurch Sammelverträge mit dem Kabelanbieter abschließen und die Kabelgebühren auf die Nebenkosten umlegen. Damit ist jetzt Schluss – genauer gesagt zum 30. Juni 2024. Dann musst Du als Mieter selbst aktiv werden, um weiter Kabelfernsehen zu empfangen. Wir zeigen Dir, was sich für Dich ändert – und geben wertvolle Tipps.
Nebenkostenprivileg Mieter

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

Kabelfernsehen wird Mieter-Sache

  • Zum 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist der TKG-Novelle und das Nebenkostenprivileg ist endgültig abgeschafft.
  • Dann läuft die Versorgung mit Kabelfernsehen nicht mehr über Sammelverträge. Du brauchst als Mieter jetzt einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter.
  • Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erhältst Du als Mieter mehr Freiheiten bei der Wahl des TV-Empfangs und Deines Anbieters.
  • Auch die Kabelgebühren können sich durch die Umstellung ändern – und die Abrechnung erfolgt nicht mehr über den Vermieter und die Nebenkostenabrechnung.

Gründe

Warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Als das Nebenkostenprivileg verabschiedet wurde, war Kabelfernsehen noch recht neu. Es eröffnete den Nutzern eine bislang unbekannte Vielfalt an Fernsehprogrammen. Als gesetzliche Regelung zur Umlagefähigkeit der Kabelgebühren auf die Nebenkosten sollte das Nebenkostenprivileg damals vor allem dazu dienen, diese Neuheit für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen – ohne große Hürden und zu möglichst kleinen Preisen. Die Sammelverträge zwischen Vermietern und Kabelanbietern machten das möglich.

Heute sind diese Mehrnutzerverträge aber nicht mehr zeitgemäß. Sie stellen insbesondere für Mieter eher eine Einschränkung als eine Chance dar. Der Kabelanschluss ist zwar noch immer eine gute und günstige Möglichkeit, um viele Fernsehprogramme in zuverlässiger Qualität zu empfangen. Aber er ist eben längst nicht mehr die einzige Option. Mit DVB-T2 HD, Internetfernsehen und Streaming oder auch der Satellitenschüssel gibt es inzwischen viele Alternativen zum Kabelfernsehen.

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs können in Zukunft alle Haushalte in Deutschland frei entscheiden, welche Empfangsart sie nutzen möchten. Die Kabelgebühren können nicht mehr per se über die Nebenkosten abgerechnet werden. So entstehen keine doppelten Kosten mehr, wenn Du Dich als Mieter für eine andere Fernsehtechnologie entscheidest.

Du bist Vermieter oder Eigentümer? Wir klären, was sich durch das Nebenkostenprivileg für Dich ändert – und wie Du Deinen Mietern weiterhin Kabel-TV zu günstigen Konditionen bieten kannst.

Auswirkungen

Was bedeutet die TKG-Novelle für Mieter?

Als Mieter bekommst Du durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs mehr Freiheiten. Das betrifft die TV-Empfangsart, den Kabelanbieter und nicht zuletzt auch die Kosten fürs Kabelfernsehen. Um überhaupt weiter Fernsehen zu empfangen und die Vorteile genießen zu können, musst Du allerdings selbst aktiv werden – zum Beispiel indem Du einen Kabelvertrag abschließt. Wir haben die wichtigsten Auswirkungen der Gesetzesänderung beim Kabelfernsehen für Dich zusammengetragen.

Eigener Kabel-TV-Vertrag

Dein Kabelanschluss wird nicht mehr automatisch über den Sammelvertrag Deines Vermieters mit dem Kabelanbieter abgedeckt. Das heißt: Wenn Du weiter wie gewohnt Kabelfernsehen empfangen möchtest, brauchst Du einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Informiere Dich, welcher Kabelnetzbetreiber an Deiner Adresse verfügbar ist, und schließe einen Vertrag beim zuständigen Kabelanbieter ab. Vielleicht bietet Dein Vermieter auch weiterhin Sammelverträge an – das solltest Du vorab in Erfahrung bringen.

Änderung der Kosten und Bezahlung

Mit dem Ende der Umlagefähigkeit ändern sich unter Umständen auch die Kosten fürs Kabelfernsehen. Je nach Anbieter und Adresse zahlst Du für einen Basistarif im Schnitt zwischen 6 Euro und 13 Euro im Monat. Die Abrechnung läuft nicht mehr über den Vermieter bzw. über die Nebenkostenabrechnung. Stattdessen zahlst Du die Kabelgebühren direkt an den Kabelanbieter – zum Beispiel per Lastschrift oder Rechnung. Wenn Dein Vermieter weiterhin einen Mehrnutzervertrag mit dem Kabelanbieter hat, kann es sein, dass Du von dieser Änderung nicht betroffen bist – das solltest Du individuell klären.

Mehr Auswahl beim TV-Empfang

Als Mieter entscheidest du jetzt selbst, wie Du fernsehen möchtest. Neben dem klassischen Kabelfernsehen stehen Dir zum Beispiel DVB-T2 HD, IPTV, Streaming oder Fernsehen per Satellitenschüssel zur Auswahl.

Beim Kabelfernsehen hast Du den Vorteil, dass der Anschluss meist schon vorhanden ist. Eine Installation ist in der Regel nicht nötig. Die Gebühren sind vergleichsweise niedrig und Du brauchst kein Internet, um fernzusehen. Viele Kabelanbieter haben auch Kombi-Angebote für Fernsehen, Internet und Festnetz. Durch das Kombinieren der einzelnen Verträge sparst Du in der Regel bei den monatlichen Kosten. Außerdem bieten Kabelanbieter oft Premium-Pakete, die zahlreiche verschiedene Sender, mehr HD-Programme sowie Mediatheken und Streaming-Optionen beinhalten.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Die Änderungen beim Kabelfernsehen bedeuten auch für die Kabelnetzbetreiber eine große Umstellung. Um sich gegen die Konkurrenz behaupten zu können, setzen einige Anbieter Medienberater ein. Die suchen potenzielle Kunden zu Hause auf und beraten diese zum Kabelanschluss.

Neben zuverlässigen Vertriebsberatern, die Dich ausführlich informieren, sind zum Teil aber auch unseriöse Berater unterwegs. Die drängen Dich womöglich zu Verträgen, die Du eigentlich nicht brauchst. Hier ist also Vorsicht geboten. Wir zeigen Dir, wie Du ein seriöses Angebot erkennst und wo Du dich umfassend informieren kannst.

Tipps

Tipps für Mieter: So kommst Du sicher durch die Umstellung

1. Vergleiche die Anbieter:

Es gibt verschiedene Anbieter für Kabelfernsehen und Internet, denn sowohl Internet als auch Fernsehen können über das Kabelnetz empfangen werden. Einige Anbietersind bekannt für eine hohe Netzabdeckung und schnelle Internetgeschwindigkeiten(etwa Vodafone als Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber). Vergleiche die Preise und Leistungen der Anbieter und prüfe vor allem auch, welcher Kabelanbieter an Deiner Adresse verfügbar ist. Auch bei der Verbraucherzentrale findest Du Infos und Tipps.

2. Achte auf versteckte Kosten:

Manchmal enthalten die Tarife der Anbieter versteckte Kosten. Dann zahlst Du zum Beispiel nicht nur die Grundgebühr für den Tarif, sondern eine hohe Anschlussgebühr oder zusätzliche Gebühren. Achte darauf, dass Du alle Kosten verstehst, bevor Du einen Vertrag abschließt. Vergewissere Dich auch, ob die Kosten gleichbleibend sind oder nach einigen Monaten steigen.

3. Prüfe die Vertragsbedingungen:

Lies Dir die Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Achte insbesondere auf die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfristen. Viele Anbieter bieten Verträge mit unterschiedlich langen Laufzeiten – das wirkt sich auf die Kosten aus. Es gibt außerdem Anbieter, die Dir einen Wechselservice oder andere Inklusivleistungen bieten. Auch der Kundenservice kann eine Rolle spielen.

4. Informiere Dich über Kombi-Angebote:

Du kannst über Deinen Kabelanschluss nicht nur Fernsehen, sondern auch Internet und Festnetz empfangen. Bei Kabelanbietern wie Vodafone findest Du neben den Basistarifen für Kabelfernsehen attraktive Kombi-Angebote zu vergünstigten Preisen. Dann sparst Du zum Beispiel die Kabelgebühren fürs Fernsehen und zahlst nur Deinen Internet-Tarif. Oder Du entscheidest Dich für ein Premium-TV-Angebot mit besonders vielen Fernsehprogrammen, Streaming und mehr.

Unser Tipp

TV Connect

Du möchtest Kabelfernsehen mit all seinen Vorzügen genießen – zum günstigen Preis und ohne Umstellung? Dann können wir Dir den Basis-Tarif TV Connect von Vodafone empfehlen.
Die Vorteile von TV Connect im Überblick:
  • Kabelfernsehen wie gewohnt: Wenn Du TV Connect buchst, siehst Du die gleichen TV-Sender wie bisher – über Deinen eigenen Kabelanschluss.
  • Kein Internetanschluss erforderlich: Anders als bei IPTV benötigst Du beim Kabelfernsehen keinen Internetanschluss, um TV zu schauen.
  • Keine Satellitenschüssel erforderlich: Du empfängst die beliebtesten Fernsehprogramme per Kabel und brauchst keine Satellitenschüssel.
  • Große Sendervielfalt: Mit TV Connect schaust Du bis zu 90 Sender in feiner Qualität – darunter ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und ProSieben.
  • Keine Installation nötig: Buchst Du TV Connect, kannst Du Deinen Kabel-TV-Anschluss einfach wie bisher weiternutzen – ohne aufwendige Installation.

Häufig gestellte Fragen

Du hast noch Fragen? Vielleicht helfen Dir unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Wer ist für den Kabelanschluss zuständig: Mieter oder Vermieter?
Ab dem 1. Juli 2024 sind Mieter selbst für den Kabelanschluss zuständig. Dann endet die Übergangsfrist der TKG-Novelle und das Nebenkostenprivileg ist abgeschafft.
Hat man automatisch Kabelempfang?
Nein. Um Fernsehen und/oder Internet über Kabel zu empfangen, brauchst Du einen Kabelanschluss und einen Kabelvertrag. Wenn Du in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete wohnst, hat sich bislang Dein Vermieter darum gekümmert und Du hast die Gebühren automatisch über die Nebenkostenabrechnung bezahlt. Das ändert sich durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Ab dem 1. Juli 2024 brauchst Du einen eigenen Vertrag, um weiter Kabelfernsehen zu empfangen. Der Anschluss ist in den meisten Wohnungen schon verfügbar.
Ist der Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten?
Durch das Nebenkostenprivileg konnten Vermieter Kabel-Sammelverträge für das ganze Haus abschließen und die Gebühren auf die Nebenkosten umlegen. Diese Umlagefähigkeit endet mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Dann ist der Kabelanschluss nicht mehr in den Nebenkosten enthalten: Mieter brauchen einen eigenen Vertrag und die Zahlung geht direkt an den Kabelanbieter.
Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?
Alternativ zum Kabel kannst Du Fernsehen zum Beispiel auch per DVB-T2 HD, Satellitenschüssel oder über das Internet empfangen. Hier erfährst Du mehr zu den Alternativen zum Kabelfernsehen.
Wann tritt die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs in Kraft?
Das Nebenkostenprivileg entfällt am 30. Juni 2024. Dann endet die Übergangsfrist der TKG-Novelle, die am 1. Dezember 2021 verabschiedet wurde.
Wie viel kostet Kabelfernsehen nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs?
Die genauen Kosten für Kabelfernsehen hängen von Deiner Adresse ab. In der Regel liegen sie zwischen 6 Euro und 13 Euro pro Monat.