Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung

Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung sind zwei Vertragsmodelle, die eine geregelte und günstige TV-Versorgung für die Bewohner einer Immobilie ermöglichen.

Mehrnutzervertrag

Ein Mehrnutzervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber (wie Vodafone). Er regelt die TV-Versorgung für alle Wohneinheiten einer Immobilie. Der Vermieter zahlt eine monatliche Pauschale an den Kabelnetzbetreiber. Diese richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. Die Kosten werden über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Der Vermieter ist somit der Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers und haftet für die Zahlung der Gebühren. Die Mieter haben keinen direkten Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber und können das (Kabel) TV-Signal nicht individuell kündigen oder ändern.

Einige Vorteile für den Vermieter und die Mieter sind:

  • Zentraleinkauf des (Kabel) TV-Signals zu einem besonders günstigen Preis wovon Vermieter und Mieter profitieren
  • Vermieter kann die mediale Zukunftssicherheit seiner Immobilie sichern, indem er sie an ein leistungsstarkes und stabiles Breitbandnetz anschließt
  • Vermieter erhöht so den Immobilienwert und die Vermietbarkeit
  • Für alle Mieter ist das TV-Signal sofort verfügbar
  • Mieter erhalten Zugang zu einem vielfältigen Angebot an TV-Sendern und ggf. Zusatzleistungen wie Internet und Telefon

Ein Mehrnutzervertrag hat folgende Einschränkung:

  • Mieter haben keine freie Wahl des Kabelnetzbetreibers und müssen das Kabelfernsehen-Signal akzeptieren, das der Vermieter bereitstellt

Die TKG-Novelle, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, hat einige Auswirkungen auf die Mehrnutzerverträge. Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren über die Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung (Abschaffung des Nebenkostenprivilegs). Das bedeutet, dass die Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen können und diese ihre Fernsehempfangsart frei wählen können. Die bestehenden Mehrnutzerverträge können jedoch bis zum Ende ihrer Laufzeit fortgeführt werden, sofern keine der Vertragsparteien von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Wichtig: Die Übergangsfrist für die Neuregelung gilt nur noch bis zum 30. Juni 2024.

Versorgungsvereinbarung

Eine Versorgungsvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber. Diese ermöglicht es den Bewohnern einer Immobilie, individuelle Einzelverträge für die Versorgung mit Kabelfernsehen abzuschließen. Der Vermieter stellt die technischen Voraussetzungen für den Kabelanschluss bereit, indem er seine Immobilie an das Breitbandnetz des Kabelnetzbetreibers anschließt. Die Kosten für den Anschluss werden vom Vermieter getragen oder mit dem Kabelnetzbetreiber verhandelt. Die Bewohner können dann selbst entscheiden, ob sie einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber für Fernsehen abschließen wollen oder nicht. Die Kosten für den Vertrag werden direkt vom Bewohner an den Kabelnetzbetreiber gezahlt.

Einige Vorteile für den Vermieter und die Mieter sind:

  • Vermieter kann die mediale Zukunftssicherheit seiner Immobilie sichern, indem er sie an ein leistungsstarkes und stabiles Breitbandnetz anschließt
  • Vermieter erhöht so den Immobilienwert und die Vermietbarkeit
  • Mieter können von Sonderkonditionen für die Kabel-TV-Versorgung profitieren
  • Mieter können ihre Kabel-TV-Versorung individuell buchen

Je nach Sichtweise hat eine Versorgungsvereinbarung folgenden Nachteil:

  • Mieter müssen sich selbst um den Abschluss eines Vertrages mit dem Kabelnetzbetreiber kümmern

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Häufig gestellte Fragen

Du hast noch Fragen? Vielleicht helfen Dir unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Wie wirkt sich die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs auf meine bestehenden Mehrnutzerverträge aus?
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bedeutet, dass Du als Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen kannst. Bestehende Mehrnutzerverträge können jedoch bis zum Ende ihrer Laufzeit fortgeführt werden. Dies setzt voraus, dass keine der Vertragsparteien von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Was passiert nach dem Ende der Übergangsfrist für die Neuregelung am 30. Juni 2024 mit meinen Mehrnutzerverträgen?
Nach dem Ende der Übergangsfrist kannst Du als Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen. Die Mieter können ihre Fernsehempfangsart dann selbst wählen.
Was sind die Vorteile eines Mehrnutzervertrags oder einer Versorgungsvereinbarung für mich als Vermieter?
Einige Vorteile sind der Zentraleinkauf des TV-Signals zu einem besonders günstigen Preis, die mediale Zukunftssicherheit Deiner Immobilie und die Erhöhung des Immobilienwerts.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mehrnutzervertrag und einer Versorgungsvereinbarung?
Der Hauptunterschied besteht darin, dass Du bei einem Mehrnutzervertrag der Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers bist und die Kosten auf die Mieter umlegst. Bei einer Versorgungsvereinbarung hingegen können die Bewohner selbst entscheiden, ob sie einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen wollen oder nicht.